Code of Conduct der timpla GmbH
1. Präambel
Die timpla GmbH steht für verantwortungsvolles, zukunftsfähiges und verlässliches Handeln. Wir wollen wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung verbinden. Dabei verstehen wir Integrität nicht als Zusatz, sondern als Grundlage unserer Arbeit.
Dieser Code of Conduct beschreibt die wesentlichen Grundsätze, nach denen wir unser Unternehmen führen und mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Behörden, Bewerbenden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit umgehen. Er schafft Orientierung für unser tägliches Handeln und formuliert zugleich die Erwartungen, die wir an unsere Partner in der Zusammenarbeit stellen.
Unsere Geschäftstätigkeit erfolgt im Einklang mit geltendem Recht, mit anerkannten Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung und mit dem Anspruch, Risiken für Menschen, Umwelt, Daten, Vermögenswerte und Reputation frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern. Grundlage dieses Kodex sind insbesondere die für uns relevanten rechtlichen und normativen Rahmenwerke wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht sowie international anerkannte Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung.
2. Geltungsbereich
Dieser Code of Conduct gilt für die timpla GmbH und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für Führungskräfte und Mitarbeitende. Zugleich beschreibt er die Erwartungen, die wir an Lieferanten, Nachunternehmer, Dienstleister, Vertriebspartner, Berater und sonstige Geschäftspartner stellen.
Soweit vertraglich vereinbart, ist dieser Kodex oder ein inhaltlich gleichwertiger Standard Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie die hier beschriebenen Grundsätze beachten, in ihre Organisation übertragen und – soweit sachgerecht – auch in ihrer eigenen Liefer- und Leistungskette angemessen adressieren.
3. Rechtstreue und verantwortungsvolle Unternehmensführung
Wir halten die für unsere Geschäftstätigkeit maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und behördlichen Anforderungen ein. Das gilt für alle Standorte, Geschäftsprozesse und geschäftlichen Entscheidungen.
Rechtstreue bedeutet für uns mehr als das bloße Vermeiden von Verstößen. Wir treffen Entscheidungen so, dass sie rechtlich vertretbar, geschäftlich verantwortungsvoll und mit unseren Werten vereinbar sind. Wo Regeln unklar sind, suchen wir frühzeitig Klärung, holen die zuständigen Stellen ein und entscheiden nicht leichtfertig auf Risiko.
Von allen Personen, die für timpla tätig sind oder in unserem Namen handeln, erwarten wir, dass sie bei Zweifeln nachfragen, Risiken offen ansprechen und sich nicht von kurzfristigem Druck zu rechtswidrigem oder unethischem Verhalten verleiten lassen.
4. Achtung von Menschenrechten und faire Arbeitsbedingungen
Wir achten die Würde und die Rechte aller Menschen, die von unserer Geschäftstätigkeit betroffen sind. Wir dulden keine Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel, moderner Sklaverei, unfreiwilliger Arbeit oder sonstigen ausbeuterischen Praktiken. Kinderarbeit lehnen wir strikt ab. Diese Grundsätze entsprechen auch dem Schutzzweck des LkSG und den dort beschriebenen menschenrechtsbezogenen Risiken.
Wir beachten die jeweils geltenden arbeitsrechtlichen Anforderungen und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Beschäftigungsverhältnisse müssen auf einer rechtmäßigen und transparenten Grundlage beruhen. Arbeitsbedingungen müssen die Sicherheit, Gesundheit und Würde der Beschäftigten achten.
Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit und rechtmäßige Interessenvertretung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diskriminierung, Einschüchterung, Demütigung, Belästigung oder Vergeltung gegen Personen, die in gutem Glauben Missstände ansprechen, haben bei timpla keinen Platz.
5. Vielfalt, Gleichbehandlung und respektvoller Umgang
Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Respekt, Fairness und professionellem Umgang geprägt ist. Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Identität sind mit unserem Selbstverständnis unvereinbar und rechtlich unzulässig. Das AGG nennt diese Schutzmerkmale ausdrücklich und verpflichtet Arbeitgeber, Benachteiligungen zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken.
Wir treffen Personalentscheidungen nach sachlichen Kriterien wie Eignung, Leistung, Erfahrung und Verhalten. Abwertendes, ausgrenzendes oder übergriffiges Verhalten wird nicht toleriert – unabhängig davon, ob es im persönlichen Gespräch, digital, schriftlich oder in sozialen Medien erfolgt.
6. Arbeitszeit, Vergütung und Gesundheitsschutz
Wir beachten die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Das ArbZG sieht grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor; eine Verlängerung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ebenso sind gesetzliche Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten.
Wir vergüten Arbeitsleistungen mindestens nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und achten auf transparente, faire und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen. Unzulässige Lohnabzüge oder Sanktionen über die Vergütung hinweg lehnen wir ab.
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgabe und gemeinsame Verantwortung. Nach dem ArbSchG muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit treffen und Beschäftigte angemessen unterweisen; Beschäftigte sind ihrerseits verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit mitzuwirken.
7. Umwelt, Ressourcen und nachhaltiges Wirtschaften
Nachhaltigkeit ist Teil unseres Geschäftsmodells und unserer Verantwortung. Wir beachten die geltenden umweltrechtlichen Vorgaben und arbeiten daran, negative Umweltauswirkungen unserer Tätigkeit so weit wie möglich zu vermeiden, zu reduzieren oder verantwortungsvoll zu steuern.
Dazu gehören insbesondere ein sorgfältiger Umgang mit Energie, Wasser, Rohstoffen, Emissionen, Abfällen, Gefahrstoffen und sonstigen umweltrelevanten Auswirkungen unserer Tätigkeit. Wir fördern ressourcenschonende Prozesse, praktikable Kreislauflösungen und einen verantwortungsvollen Materialeinsatz.
Im Bereich Holz und holzbasierter Materialien legen wir Wert auf legale und verantwortungsvolle Beschaffung. Wir erwarten von unseren Lieferanten nachvollziehbare Herkunft, belastbare Nachweise und ein Verhalten, das mit unseren Nachhaltigkeits- und Compliance-Anforderungen vereinbar ist.
8. Integrität, Korruptionsprävention und Interessenkonflikte
Wir dulden keine Korruption, Bestechung oder unzulässige Vorteilsgewährung. Geschäftliche Entscheidungen müssen frei von sachfremden Interessen getroffen werden. Niemand darf Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen, wenn dadurch Entscheidungen unzulässig beeinflusst werden sollen oder auch nur der Eindruck entsteht.
Einladungen, Geschenke oder sonstige Zuwendungen dürfen nur im rechtlich zulässigen und geschäftlich angemessenen Rahmen erfolgen. Sie dürfen niemals als Gegenleistung für eine Bevorzugung, eine Pflichtverletzung oder eine unlautere Einflussnahme verstanden werden.
Interessenkonflikte sind offenzulegen. Wer private, finanzielle oder sonstige persönliche Interessen hat, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnten, muss dies transparent machen und sich aus der betroffenen Entscheidung zurückziehen, soweit erforderlich.
9. Fairer Wettbewerb und redliches Marktverhalten
Wir bekennen uns zu freiem und fairem Wettbewerb. Wettbewerbswidrige Absprachen, unzulässige Marktaufteilungen, Preisabsprachen oder missbräuchliche Informationsaustausche sind verboten. Geschäftschancen werden durch Leistung, Qualität, Verlässlichkeit und faire Kommunikation gewonnen – nicht durch unlautere Praktiken.
Im Marktauftritt achten wir auf sachliche, wahrheitsgemäße und nachvollziehbare Aussagen. Werbung, Vertriebskommunikation, Unterlagen für Ausschreibungen und sonstige Aussagen über Leistungen, Referenzen, Kapazitäten, Nachhaltigkeit oder Zeitpläne müssen korrekt, belegbar und angemessen differenziert sein.
10. Datenschutz, Informationssicherheit und Vertraulichkeit
Der Schutz personenbezogener Daten, vertraulicher Informationen und geschäftskritischen Know-hows hat für uns hohe Priorität. Personenbezogene Daten dürfen nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden, angemessen und mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen verarbeitet werden. Diese Grundprinzipien sind Kern der DSGVO.
Wir schützen Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Das GeschGehG schützt gerade solche Informationen, wenn ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden.
Vertrauliche Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die sie für ihre Arbeit benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gleiches gilt für technische Unterlagen, Kalkulationen, Ausschreibungsdaten, Vertragsinhalte, Kundendaten, Preislogiken, Projektinformationen, Produkt- und Prozesswissen sowie interne Strategiepapiere.
11. Geistiges Eigentum und rechtmäßige Nutzung von Inhalten
Wir respektieren geistiges Eigentum, Urheberrechte, Nutzungsrechte, Markenrechte und vertrauliches Know-how Dritter. Inhalte wie Texte, Bilder, Pläne, Präsentationen, Designs, Software, Datenbanken oder sonstige Werke dürfen nur verwendet, bearbeitet oder veröffentlicht werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage oder eine entsprechende Berechtigung besteht. Das UrhG schützt unter anderem Sprachwerke, Bilder und Computerprogramme.
Auch eigenes geistiges Eigentum von timpla ist zu schützen. Mitarbeitende und Geschäftspartner haben sorgsam mit Unterlagen, Dateien, Entwürfen, Vorlagen und digitalen Inhalten umzugehen und die festgelegten Freigabe- und Nutzungsprozesse zu beachten.
12. Verhalten gegenüber Kunden, Partnern, Lieferanten und Öffentlichkeit
Wir begegnen Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten mit Respekt, Klarheit und Verlässlichkeit. Wir versprechen nichts, was wir nicht mit vertretbarer Wahrscheinlichkeit leisten können. Risiken, Einschränkungen oder offene Punkte kommunizieren wir frühzeitig, ehrlich und lösungsorientiert.
Gegenüber Behörden, Prüfinstanzen, Zertifizierungsstellen und öffentlichen Auftraggebern handeln wir besonders sorgfältig. Angaben müssen vollständig, zutreffend und nachvollziehbar sein. Unterlagen dürfen nicht irreführend, unvollständig oder in manipulativer Absicht erstellt werden.
13. Verantwortung in der Lieferkette
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Nachunternehmern die Einhaltung der für sie geltenden Gesetze sowie eines verantwortungsvollen Umgangs mit Menschenrechten, Umwelt, Arbeitsbedingungen, Integrität und Datenschutz. Wo nötig, machen wir diese Erwartungen vertraglich verbindlich.
Wir behalten uns vor, risikobasiert Informationen, Nachweise oder Bestätigungen anzufordern und bei erheblichen Verstößen angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese können – je nach Schwere und Kooperationsbereitschaft – von Aufklärungs- und Abhilfemaßnahmen bis zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen.
14. Meldung von Verstößen und Schutz hinweisgebender Personen
Wir wollen, dass mögliche Verstöße frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Mitarbeitende und – soweit vorgesehen – externe Partner sollen Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Regeln oder diesen Code of Conduct in gutem Glauben melden können.
Hinweise werden vertraulich, sorgfältig und fair geprüft. Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie in gutem Glauben auf mögliche Verstöße hingewiesen hat. Missbräuchliche oder bewusst falsche Meldungen sind davon nicht erfasst.
15. Umsetzung, Verantwortung und Folgen von Verstößen
Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Kodex liegt bei der Geschäftsführung, den Führungskräften und allen Mitarbeitenden. Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Sie müssen die Inhalte dieses Kodex im Alltag umsetzen, erklären und einfordern.
Verstöße gegen diesen Kodex werden angemessen geprüft und können – je nach Sachverhalt – arbeitsrechtliche, vertragliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben. Bei Geschäftspartnern können Verstöße zu Korrekturmaßnahmen, Audits, vertraglichen Sanktionen oder zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.